Fraktion
17.04.2016 in Fraktion
Am Montag, 11. April, nutzten Ortsvereinsmitglieder und Gäste die Möglichkeit, den zukünftigen Investor und seinen Partner in der Bauausführung zu ihren Vorhaben auf dem Glasinvestgelände zu befragen. Wenn der Radebeuler Stadtrat zustimmt, können dort bald pflegebedürftige Menschen wohnen und Familien einziehen. Das freut besonders die Radebeuler SPD-Mitglieder. "Ältere Menschen gehören genauso zu unserer Radebeul-City wie junge Leute und Kinder", so ihre einhellige Meinung. "Wer von seiner Wohnung in ein Pflegeheim umziehen muss, sollte nicht auch noch die Stadt wechseln müssen", bemerkt Christine Ruby, die das Problem von ihrer Tätigkeit in der Alzheimer Gesellschaft Radebeul-Meißner Land kennt.
30.01.2015 in Fraktion
Die SPD-Fraktion im Radebeuler Stadtrat hat einen Antrag zur Zukunft des Bahnhofes Radebeul-Kötzschenbroda gestellt.
Antrag zum Thema
„Erwerb des Bahnhofgebäudes Radebeul-West zum Zwecke der Entwicklung des Gebäudes zu einem Stadteilzentrum“
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die hauptamtliche Verwaltung wird beauftragt, das Bahnhofgebäude Radebeul- Kötzschenbroda durch Ausübung des Vorkaufrechts (§ 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz) mit dem Ziel zu erwerben, das Kulturdenkmal zu erhalten, umzubauen und u.a. einen neuen Bürger Treffpunkt von Radebeul West damit in die Wege zu leiten.
2. Nach erfolgtem Erwerb wird die Projektentwicklung gemeinsam mit einem privaten Investor betrieben. Bei der Projektentwicklung sind städtebauliche Belange, Nutzungsvorstellungen der Stadt Radebeul und die Belange der Anwohner, der betroffenen Gewerbetreibenden, sowie der Radebeuler Bürgerschaft maßgebend.
3. Die Vorarbeiten für die Festlegung eines Sanierungsgebiets in Radebeul-West, dessen räumlicher Umfang vom Stadtrat bereits erörtert wurde, sollen zügig weitergeführt. Dazu ist insbesondere, für die notwendigen Vorarbeiten, ein Sanierungsträger zu beauftragen.
Begründung:
Am 20. März 2013 stimmte der Stadtrat dem Erwerb eines Teiles (Vorderteil) des Bahnhofgebäudes mit großer Mehrheit (23-Ja-, 3-Neinstimmen bei 2 Enthaltungen) zu Beschlussvorlage SR 10/13-09/14). Der Kauf scheiterte, weil der Partner der Stadt beim Kauf des Gebäudes kurzfristig aus dem Projekt ausschied. In der Antragsberatung wurde von verschiedenen Seiten auf die finanziellen Risiken und die nicht gesicherte Finanzierung des Projekts hingewiesen.
Nach erfolgtem Verkauf des Bahnhofgebäudes an einen privaten Dritten besteht nunmehr für die Stadt Radebeul die einmalige Gelegenheit, durch Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz das Baudenkmal zu erhalten und einer Nutzung für städtische und öffentliche Zwecke zuführen. Auch kann die Absicht, das Bahnhofsgebäude zu einem Kristallisationspunkt eines Sanierungsgebiets Radebeul-West zu entwickeln, umgesetzt werden. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate ab Mitteilung des Kaufvertrags an die Stadt. Diese Mitteilung ist wohl bereits vor einiger Zeit erfolgt, so dass die Zeit für die Ausübung des Vorkaufsrechts drängt.
Da die Stadt Radebeul in Zukunft noch millionenschwere Investitionen, vor allem in Schulgebäude, Straßen und andere öffentliche Infrastruktur stemmen muss, bietet sich für das Projekt Bahnhof-West die Zusammenarbeit mit einem privaten Investor an, ähnlich wie im Sanierungsgebiet Radebeul-Ost an. Interessenbekundungen seriöser Projektentwickler liegen fundamentiert vor.
Wichtig ist aus Sicht der Antragsteller, dass bei der Projektentwicklung die Belange der Stadt (Unterbringung städtischer Einrichtungen), die Anregungen der Bewohner und Gewerbetreibenden, sowie städtebauliche Gesichtspunkte zur Qualitätsverbesserung des Gesamtquartiers maßgeblich einfließen. Hier sind entsprechende Vereinbarung mit dem privaten Investor zu treffen und angemessene Beteiligungsverfahren vorzusehen
Die Arbeiten mit dem Ziel des Erlasses einer Satzung für die Festlegung des Sanierungsgebietes sind zügig weiter zuführen. Der mögliche räumliche Umfang eines Sanierungsgebiets Radebeul-West ist im Stadtrat erörtert worden. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist, wie bei den bisherigen Sanierungsgebieten auch, in Sanierungsträger zu beauftragen.
Die Finanzierung des Kaufpreises kann aus dem Erlös des Verkaufs des Grundstücks Wettinstr. 17, so wie schon in der Beschlussvorlage SR 10/13-09/14 vorgesehen, erfolgen.
Radebeul, 27. Januar 2015
Thomas Gey
Fraktionsvorsitzender